Änderungen ab dem 01.07.2017

29.06.2017 | Ab dem 01.07.2017 müssen „normale“ Heilmittel-VO ein zweites ICD-10-Code Feld aufweisen. Alle verschreibenden Ärzte sind gehalten, nur noch solche VO-Formulare zu verwenden.
Zur Durchsetzung haben die Krankenkassen alle Physiotherapie-Praxen dazu verpflichtet, die alten VO-Exemplare, welche nur ein ICD-10-Code-Feld enthalten, nicht(!) mehr anzunehmen.

Ferner sollten Zahnärzte ab dem 01.10.2017 ebenfalls ein neues VO-Formular verwenden.
Übergangsweise werden bis zum 30.09.2017 zwar noch die alten VO-Formulare von den Krankenkassen bzw. durch uns akzeptiert, aber es müssen in diesem Fall alle Angaben des neuen VO-Formulars auf dem alten enthalten sein.