Spätester Behandlungsbeginn = Ausstellungsdatum + 4 Wochen

21.09.2019 | Sehr geehrte Patienten,

aufgrund der großen Terminnachfrage in unserer Praxis können wir nicht allen Terminwünschen unserer Patienten nachkommen.

Die Terminfindung würde für beide Seiten erleichtert werden, wenn Sie sich auf dem Rezept bereits bei der Rezeptausstellung – also beim Arzt – im Rezeptfeld

„Behandlungsbeginn spätestens am“

einen Termin eintragen lassen, der mindestens 4 Wochen hinter dem Ausstellungsdatum liegt.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass jedes Rezept ohne den o. g. spätesten Behandlungsbe-ginn 14 Tage nach Ausstellung verfällt, sofern die Behandlung nicht innerhalb dieser Frist begonnen wurde.

Vielen Dank im Voraus!

Ihre Physiotherapie Joseph