2019 bessere Heil- und Hilfsmittel-Richtlinie?

12.11.2017 | Nach jahrelangem politischen Druck der Physiotherapie-Verbände wurde Anfang 2017 das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen. In dessen Folge sollten die Inhaber von Physiotherapie-Praxen durch höhere Rezeptvergütung in die Lage versetzt werden, ihre Mitarbeiter besser zu bezahlen. So weit so gut, aber zum HHVG kam es letztlich nur, weil immer weniger Schulabsolventen den Beruf des Physiotherapeuten erlernen wollten und ein gewisser Versorgungsnotstand diesbezüglich immer spürbarer wurde.

Wenige Monate später kommt, so könnte man fast vermuten, die Retourkutsche der Krankenkassen: seit einigen Wochen ist es Gewissheit, dass der Gemeinsame Bundesausschuss Anfang 2019 ohne(!) die Beteiligung auch nur eines einzigen Physiotherapeuten eine neue Heilmittel-Richtlinie präsentieren will. Der Präambel des Diskussionspapiers nach geht es immerhin um die „Überprüfung und Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie und des Heilmittelkatalogs mit dem Ziel der Verbesserung von Versorgungsqualität und Praktikabilität“.

Das klingt eigentlich konstruktiv, aber die bis dato auf dem Tisch liegenden 4 Lösungsansätze lassen vor allem eines vermuten: dass lediglich die im Zuge des o. g. HHVG gestiegenen Kosten der Krankenkassen für Heilmittel wieder gesenkt werden sollen.

Gelingt dies scheint sicher, dass es zukünftig insgesamt nicht mehr sondern weniger Versorgung (also Behandlungen auf Rezept) für die Patienten geben wird.

Die Rabensteiner Physiotherapie Joseph sieht dieser Entwicklung – wie unsere Patienten sicherlich verstehen werden – mit sehr, sehr gemischten Gefühlen entgegen.