21.11.2021 | Sehr geehrter Patientinnen, sehr geehrte Patienten,
Ab Mittwoch, den 22.11.2021 gilt in allen sächs. Praxen für Physiotherapie
3G
Das heißt, wir sind gesetzlich dazu angehalten, Sie dazu aufzufordern, uns am Empfang vor Ihrer Behandlung bzgl. SARS-CoV-2 Ihren
– Impf-Nachweis (digital oder Papier) oder
– Genesenen-Bescheid (gilt max. 6 Monate) oder
– negativen Schnelltest (gilt max. 24 Std.) oder
– negativen PCR-Test (gilt max. 48 Std.)
vorzulegen. Ohne einen dieser Belege dürfen wir Sie leider nicht behandeln.
Ihre Physiotherapie Joseph