08.04.2021 | Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,
die im Zuge der aktuellen sächsischen Corona-Schutz-VO ursprünglich verlautbarte Pflicht der Patienten, vor der Behandlung einen Selbst-Test vorzulegen, IST VOM TISCH. Diese Pflicht ist gestern vom Sächsischen Staatsministerium wieder kassiert worden.
Wir freuen uns, wenn Sie NEGATIV 🙂 zu uns kommen – ABER SIE MÜSSEN DAFÜR KEINEN SELBST-TEST vorlegen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Physiotherapie Joseph!